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VAZ Dokumentation:
2675/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Überwachung des TATblatts

In ihrer Anfragebeantwortung 2245/AB XX,GP zu 2249/J vom 10. April 1997 geben Sie an, daß die Staatsanwaltschaft mit dem im TATblatt plus 69 Nummer vom 30. Jänner 1 997 publizierten Verkauf von Anschlagsanleitungen erst am 9. Mai 1997 befaßt wurde. Weiters stellen sie fest, daß diese Veröffentlichungen keine mit Strafe bedrohte Handlung darstellen, und daß daher die erfolgte Anzeige am 20. Mai 1 997 zurückgelegt wurde, Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

ANFRAGE

  1. Warum wurde die Staatsanwaltschaft mit der TATblatt Nummer plus 69 vom 30. Jänner 1997 erst am 9, Mai 1997 befaßt?

  2. Wie beurteilen Sie unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Sicherheit, daß der Verkauf von Anschlagsanleitungen in Österreich ein legales Vorgehen darstellt?

  3. Halten Sie in diesem Zusammenhang eine Novellierung des StGB fiir angebracht?

  4. Wenn ja, welche Sehritte werden Sie dahingehend einleiten?

  5. Wurden Sie dureh die Sicherheitsbehörden über den Verkauf von Anschlagsanleitungen im TATblatt im Jahr 1996 informiert?

  6. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in Bezug auf welche Ausgaben?

  7. Haben Ihnen die Sicherheitsbehörden 1996 und 1997 Belege anderer Publikationen zur Überprüfung möglicher strafrechtlich relevanter Tatbestände übermittelt?

  8. Wenn ja, um welche Publikationen und Inhalte handelt es sich, und was waren die Ergebnisse der Überprüfungen ?

Geschichte:

08.07.1997 Einlangen (gem. § 23 (1) GOG)
08.07.1997 Übermittlung an Bundeskanzleramt
08.07.1997 Übermittlung an Bundesministerium für Justiz
08.07.1997 Mitteilung des Einlangens (gem. § 23 (4) GOG) in der 80. NR-Sitzung der XX. GP
03.09.1997 Schriftliche Beantwortung (gem. § 91 (4) GOG) 2678/AB