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VAZ
Dokumentation:
2675/J
XX.GP
der Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen an den Bundesminister für
Justiz betreffend die Überwachung des TATblatts
In ihrer Anfragebeantwortung
2245/AB XX,GP zu 2249/J vom 10. April 1997 geben Sie an, daß die
Staatsanwaltschaft mit dem im TATblatt plus 69 Nummer vom 30. Jänner
1 997 publizierten Verkauf von Anschlagsanleitungen erst am 9. Mai 1997
befaßt wurde. Weiters stellen sie fest, daß diese Veröffentlichungen
keine mit Strafe bedrohte Handlung darstellen, und daß daher die
erfolgte Anzeige am 20. Mai 1 997 zurückgelegt wurde, Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE
- Warum wurde die
Staatsanwaltschaft mit der TATblatt Nummer plus 69 vom 30. Jänner
1997 erst am 9, Mai 1997 befaßt?
- Wie beurteilen
Sie unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Sicherheit, daß
der Verkauf von Anschlagsanleitungen in Österreich ein legales
Vorgehen darstellt?
- Halten Sie in
diesem Zusammenhang eine Novellierung des StGB fiir angebracht?
- Wenn ja, welche
Sehritte werden Sie dahingehend einleiten?
- Wurden Sie dureh
die Sicherheitsbehörden über den Verkauf von Anschlagsanleitungen
im TATblatt im Jahr 1996 informiert?
- Wenn ja, zu welchem
Zeitpunkt und in Bezug auf welche Ausgaben?
- Haben Ihnen die
Sicherheitsbehörden 1996 und 1997 Belege anderer Publikationen
zur Überprüfung möglicher strafrechtlich relevanter Tatbestände
übermittelt?
- Wenn ja, um welche
Publikationen und Inhalte handelt es sich, und was waren die Ergebnisse
der Überprüfungen ?
Geschichte:
08.07.1997 |
Einlangen
(gem. § 23 (1) GOG) |
08.07.1997 |
Übermittlung
an Bundeskanzleramt |
08.07.1997 |
Übermittlung
an Bundesministerium für Justiz |
08.07.1997 |
Mitteilung
des Einlangens (gem. § 23 (4) GOG) in der 80. NR-Sitzung der
XX. GP |
03.09.1997 |
Schriftliche
Beantwortung (gem. § 91 (4) GOG) 2678/AB |
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