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Neuerlicher Skandal bei der Vergabe der Publizistikförderung droht Nach unseren Informationen beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahr eine Wiederholung des bereits im vergangenen Jahr begangenen Gesetzes- und Verfassungsbruches durch Nichtgewährung der Publizistikförderung an vier Zeitschriften aus dem alternativen Bereich (akin, Die Alternative, an.schläge und ZOOM) - entgegen der Empfehlung des für die Prüfung der Förderungswürdigkeit zuständigen Beirates. Das TATblatt wurde bereits vom Beirat abgelehnt, nachdem es schon vor Jahren von der FPÖ in "der Öffentlichkeit" unmöglich gemacht worden war. Dies ist jedenfalls nach unseren Informationen das Ergebnis eines Gespräches zwischen den Klubobmännern der Koalitionsparteien am 21.11.1996. Daß die ausschließlich durch politische Willkür und nicht durch die zugrundeliegende gesetzliche Bestimmung begründete Ablehnung der Förderung von durch den Beirat als förderungswürdig befundenen Medien einen solchen Gesetzes- und Verfassungsbruch darstellt, wurde bereits im vergangenen Jahr von der Bundesregierung nicht bestritten und von namhaften Verfassungsjuristen gegenüber der VAZ bestätigt. Diese Wiederholungstat wäre bereits für sich allein genommen von erheblichem Skandalwert, der jedoch durch die besonderen Umstände, die zu dem gegenwärtigen Verhandlungsstand geführt haben, noch gesteigert wird: Wie bereits öffentlich bekannt wurde (Abg.z.NR Karl Öllinger in APA-Meldung APA244 5 II 0165 MI, 22.11.1996), ging es der ÖVP in diesem Jahr zunächst ausschließlich darum, durch die Blockierung der Beschlußfassung über die Publizistikförderung die Zuerkennung für CV-Zeitschriften (Academia, Couleur) zu erpressen. Als Geiseln aus dem alternativen Bereich wurden von der ÖVP ursprünglich elf Zeitschriften zur Streichung vorgesehen: AUF, Lambda-Nachrichten, An.schläge, ArbeiterInnenstandpunkt, Die Alternative, akin, Juridikum, Revolutionärer Marxismus, ZOOM, Unitat und Rosa-Lila Buschtrommel. Den aus dieser Liste einvernehmlich gestrichenen vier Zeitschriften ist gemeinsam, daß sie mit Wissen der ÖVP Inserate des TATblattes veröffentlichten. Da eine Zuerkennung an die CV-Zeitschriften sich auch bei persönlicher Prüfung der Förderungsvoraussetzungen durch die Klubobmänner als unmöglich erwies, entschloß man sich zu einem noch radikaleren Gesetzes- und Verfassungsbruch: Die Verfassungsgüter der Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention), des Legalitätsprinzips der Bundesverwaltung (Art. 18 Bundes-Verfassungsgesetz), sowie des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz) sollen demnach dem Realverfassungsgut des Koalitionsfriedens geopfert werden. Voraussichtliche Tatzeit: Dienstag, der 26.11.1996 (Ministerrat). Einer Bundesregierung, die Gesetze nur noch durch deren Bruch zu vollziehen in der Lage ist, wird keine verfassungsgemäße Zukunft beschieden sein. In der Erwägung, daß die Bundesverfassung in manchen anderen Bereichen immer noch einen relevanten Schutz der Integrität der in diesem Land lebenden Menschen darstellt, zögen wir - vor die Wahl gestellt - die Zukunft der Verfassung der Zukunft der gegenwärtigen Regierung vor. In der Ungewißheit darüber, ob die Bundesregierung zu solcherlei Erwägungen noch in der Lage ist, laden wir alle interessierten (Mitglieds- und Nichtmitglieds-) Medien dazu ein, mit eigenen Erwägungen, Anregungen und Aktivitäten auszuhelfen. Solche wären potentiell wirksam bis spätestens Montag, den 25.11.1996, zur Kenntnis der Bundesregierung und/oder einzelner ihrer Mitglieder einzubringen.
Wir wären dankbar, wenn wir über allfällige Erwägungen, Anregungen oder Aktivitäten ebenfalls informiert würden. Mit freundlichen Grüßen Vereinigung alternativer Zeitungen
und Zeitschriften P.S.: Zur Verbesserung der Effizienz der Interessenvertretung durch die VAZ laden wir alle Nichtmitgliedsmedien darüber hinaus dazu ein, eine VAZ-Mitgliedschaft ernsthaft zu überlegen. Über damit verbundene Rechte und Pflichten - die sich im Rahmen der üblichen Vereinsstatuten halten - informieren wir gerne (mangels dauernder Büropräsenz ist es am besten, faxlich oder brieflich mit uns in Kontakt zu treten). Der Mitgliedsbeitrag beträgt 500,- S/Jahr. |