|
 |
VAZ
Dokumentation:
2676/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kiss, Platter und Kollegen an den Bundesminister für
Inneres betreffend die Überwachung des TATblatts
In Ihrer Anfragebeantwortung
2248/AB XX.GP zu 2248/J vom 10. April 1997 geben Sie an, daß die
Sicherheitsbehörden neben anderen Publikationen auch das TATblatt
im Rahmen der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zur Wahrnehmung
strafrarer Handlungen laufend auf das allfällige Vorliegen von Medieninhaltsdelikten
überprüfen.
Weiters wird in der Beantwortung
festgehalten, daß das gegenständliche Druckwerk der zuständigen
Staatsanwaltschaft periodisch zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt
wird. Der Justizminister gibt in der Anfragebeantwortung 2245/AB XX.GP
zu 2249/J vom 10. April 1997 an, daß die Staatsanwaltschaft mit
dem am 30. Jänner 1997 im TATblatt publizierten Verkauf von Anschlagsanleitungen
erst am 9. Mai 1997 befaßt wurde.
Zwischen der Publikation
im TATblatt und der Befassung der zuständigen Behörden liegt
also ein Zeitraum von mehr als drei Monaten.
Weiters stellt der Justizminister
fest, daß der Verkauf von Anschlagsanleitungen nach den sect;sect;
281 und 282 StGB keinen straftechtlich relevanten Tatbestand darstellt
und die Anzeigen gemäß sect; 90 StPO zurückgelegt wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
- Was verstehen Sie unter
der von Ihnen angeführten laufenden Kontrolle von Druckwerken?
- Was verstehen Sie unter
einer periodischen Übermittlung möglicher strafrechtlich relevanter
Tatbestände an die Staatsanwaltschaft?
- Warum wurde die Staatsanwaltschaft
erst mehr als drei Monate nach der am 30. Jänner erfolgten Publikation
des Verkaufs von Anschlagsanleitungen im TATblatt befaßt?
- Wie beurteilen Sie als
Innenminister und als oberstes Organ zur Wahrung der innerstaatlichen
Sicherheit die Tatsache, daß der Verkauf von Anschlagsanleitungen
keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt und daher weder
verfolgt, noch untersagt werden kann?
- Können Sie sich in
diesem Zusammenhang eine Novellierung des StGB vorstellen, um derartige
Veröffentlichungen unter Strafe zu stellen?
- Wenn ja, welche Schritte
werden Sie dahingehend einleiten?
- Welche Ergebnisse hat die
laufende Überprüfung des TATblatts im Jahr 1996 gebracht?
- Welche Sachverhalte in
Bezug auf Veröffentlichungen des TATblatts wurden 1996 der Staatsanwaltschaft
übermittelt?
- Welche Druckwerke außer
dem TATblatt werden von den Sicherheitsbehörden überprüft?
- Was haben diese Überprüfungen
1996 und 1997 ergeben?
- Kam es 1996 und 1997 in
Bezug auf diese Publikationen zu Übermittlungen an die Staatsanwaltschaft?
- Wenn ja, bei welchen Zeitschriften,
und was waren die Gründe, die zu einer Befassung der Staatsanwaltschaft
geführt haben?
|