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VAZ-Dokumentation:
Beschluß der Generalversammlung der IG Autorinnen Autoren am 30.11. und 1.12.1996: Publizistikförderungsgesetz

Die GV der IG Autorinnen und Autoren ist bestürzt über den leichtfertigen Umgang der Regierungsparteien mit dem Publizsitikförderungsgesetz.

Um eben jener Parteieinflußnahme den boden zu entziehen, die sich jetzt wieder breitzumachen droht, wurde Anfang der 70er Jahre das Publizistikförderungsgesetz geschaffen. Mitte der 90er Jahre wird durch den Ausschluß von Zeitschriften, die den Kriterien des Publizistikförderungsgesetzes und selbstverstädnlich auch der Österreichischen Bundesverfassung entsprechen, demonstriert, daß weder die objektiven Grundlagen des Publizistikförderungsgesetzes noch die Österreichische Bundesverfassung für Förderungsentscheidungen den Ausschlag geben sollen, sondern der jeweils parteipolitisch opportune Zusammenhang.

Zu einem Zeitpunkt, da die jahrelang und mit tatkräftiger Mithilfe und Eigenbegünstigung der Freiheitlichen ausschließlich nach parteipolitischen Interessen vergebene Presseförderung in der Steiermark durch einen objektiven Kriterienkatalog abgelöst wird, wird auf Bundesebene vorexerziert, was bisher in der Steiermark der Fall war und was im gesamten bundesbereich der Fall sein wird.

Die GV der IG Autorinnen Autoren fordert daher die Regierungsparteien dringend dazu auf, sich ihrer Rolle als Gesetzgeber zu besinnen, parteipolitische Interessen zurückzustellen und im Sinne der von ihnen beschlossenen Gesetze zu verfahren: ausschließlich ein objektiver Kriterienkatalog kann die Grundlage von Publizistikförderung sein.