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Dokumentation Novelle zum Publizistikförderungsgesetz 1997: ÖVP-Pressedienst, 25. Oktober 1997 Publizistikförderung/Khol/ÖVP Wien, 25.Oktober 1997 (ÖVP-PK) Der Budgetausschuss des Nationalrats hat im 3. Budgetbegleitgesetz eine Änderung der Publizistikförderung beschlossen, die künftig finanzielle Unterstützung für links- und rechtsextreme Publikationen untersagt. Damit wurde einer Forderung der Österreichischen Volkspartei Rechnung getragen, dass Zeitschriften wie das "Tatblatt", die zur Gewaltanwendung und zur Missachtung von Gesetzen aufrufen, nicht mehr gefördert werden dürfen. "Es ist nun gesetzlich sichergestellt, daß Medien, die die Demokratie oder den Rechtsstaat gewaltsam bekämpfen, keine Steuergelder mehr bekommen", betonte heute, Samstag, ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Khol. Von der Förderung sind periodische Druckschriften ausgeschlossen, die im Jahr, für das die Förderung beantragt wird, oder in den beiden vorangegangenen Jahren 1. zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat aufrufen oder 2. Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik befürworten oder 3. wiederholt zur allgemeinen Missachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet auffordern. Auf Verlangen eines Mitgliedes des Beirates hat dessen Vorsitzender in Zukunft vom Bundeskanzleramt ein Gutachten über die Frage einzuholen, ob die Förderung einer Druckschrift die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt, sagte Khol. |