![]() |
![]() |
|
![]() |
Dokumentation Novelle zum Publizistikförderungsgesetz 1997: apa, OTS090, 22.10.1997, 10:36 Journalistengewerkschaft/Zensurparagraph Wien (KMfB/ÖGB). Der Landesvorstand Wien, Niederösterreich, Burgenland der Journalistengewerkschaft lehnt eine Verschlechterung der Publizistikförderung und insbesondere die Einführung eines Zensurparagraphen ab, wie sie die Novelle des Publizistikförderungsgesetzes vorsieht, die derzeit im Parlament behandelt wird. Der Landesvorstand verurteilt, daß durch die Novelle Kriterien für den Ausschluß von der Förderung festgeschrieben werden, die ohnedies durch das Strafrecht geahndet werden, wie der Aufruf "zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat" oder die Befürwortung von "Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik". Die Ahndung ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht des Publizistikförderungsbeirates. Mit dem Ausschlußkriterium der wiederholten Aufforderung "zur allgemeinen Mißachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet" werde ein demokratie- und grundrechtspolitisch bedenklicher "Zensurparagraph" geschaffen, der von der Journalistengewerkschaft abgelehnt wird. Was heißt "wiederholte Aufforderung zur Mißachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet im Zusammenhang mit dem Homosexuellenparagraphen, dem Wehrrecht, der Neutralität, einem NATO-Beitritt oder der Mißachtung der Straßensperren durch Alpenverein und Naturfreunde?" Weiters wird eine damit verbundene Aufblähung der Bürokratie verurteilt. Es besteht keine Notwendigkeit, die Zahl der Mitglieder des Publizistikförderungsbeitrates zu erhöhen. Daß jedes Beiratsmitglied ohne Befassung des Gremiums oder seines Vorsitzenden den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt zur Überprüfung der "Demokratiekonformität" einschalten können soll, bestätigt für die Journalistengewerkschaft die Absicht, eine Zensurbehörde einzurichten. Dies gilt auch für das Vorhaben, für die Beurteilung nicht nur das Jahr, für das die Förderung beantragt wird, heranzuziehen, sondern allenfalls auch die zwei vorangegangenen Jahre. Schließlich wendet sich der Landesvorstand gegen die geplante Verschlechterung, daß neue Projekte nicht mehr gefördert werden können. |