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Publizistikförderung
1998 Die Beschlußfassung über die Publizistikförderung 1998 führte wiederum zum Ausschluß alternativer Zeitschriften. Dieses mal sind davon betroffen:
Seitens der VAZ wurde diesmal
vor der Beschlußfassung lediglich nachstehendes Fax an die Bundesregierung
geschickt - es war erwartungsgemäß wieder, als spräche
man zu einer Wand: An die Bundesregierung Publizistikförderung im Ministerrat Wien, am 10.12.1998 Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir soeben erfahren kam die für heute vorgesehene Beschlußfassung über die Publizistikförderung 1998 nicht zustande - dem Vernehmen nach wie bereits in den vergangenen Jahren auf Betreiben der ÖVP, namentlich deren Klubchefs Andreas Khol, getrieben von den bereits aus den Vorjahren bekannten Motiven. Wir sind dieser Auseinandersetzung so müde wie vermutlich ein guter Teil der Bundesregierung und aller damit befaßten Beamten und PolitikerInnen. Wir waren auch davon ausgegangen, daß die Publizistikförderung mit der Verschlechterung der Zugangsbedingungen durch die gesetzliche Neuregelung des vergangenen Jahres im Sinne Herrn Khols erledigt sei und daß die auf dieser Grundlage erstellten Gutachten eines eigens erweiterten Beirates nunmehr Beachtung finden würden. Tun sie nicht - sei's drum. Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang nur, noch einmal darauf hinzuweisen, daß nach unserer Rechtsauffassung auch die Bundesregierung an die gesetzlichen Kriterien gebunden ist, seien die in Ihren oder unseren Augen so gut oder schlecht wie sie seien. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof aufgrund der willkürlichen und unbegründeten Entscheidung des Jahres 1996 ist, wie Ihnen vielleicht erinnerlich sein wird, noch anhängig. Wir werden selbstverständlich allenfalls von einer neuerlich unbegründeten, an den Kriterien des Gesetzes vorbeigehenden, Entscheidung betroffene Zeitschriften auch darin unterstützen, der ersten VfGH-Beschwerde eine weitere folgen zu lassen. Abgesehen von dem politischen Schaden, der dadurch angerichtet wurde und weiterhin würde, wenn sich die Bundesregierung von den repressiven Gelüsten eines Klubchefs und einer Tageszeitung zu einem Abstimmungsverhalten oder auch zu keiner Abstimmung erpressen ließ oder ließe, kann auch aus sehr banalen rechtsstaatlichen Gründen nur empfohlen werden, eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wohl zu überlegen und wohl zu begründen. Das möchten wir gerne einmal erleben. Wir verbleiben sohin mit den besten Wünschen |