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Zur Notwendigkeit einer Totalreform der MedienförderungI. Grundsätzliche BemerkungenÖffentlichkeit ist nicht bloß eine für eine demokratische Republik wünschenswerte Bereicherung, sondern ein für deren Konstitution unverzichtbares - wahrscheinlich ihr wichtigstes - Element. Welchen Sinn hat es, von öffentlichen Angelegenheiten überhaupt noch zu reden, wenn die Information und die Möglichkeit zur Meinungsbildung über diese Angelegenheiten derart eingeschränkt sind, daß sie bereits ausschließlich zu privaten Angelegenheiten von Lobbys und Funktionären geworden sind? Der ursprüngliche Schutz der Presse vor staatlicher Zensur stellt indes keinerlei Schutz vor der heute weit fortgeschrittenen Privatisierung der öffentlichen Auseinandersetzung durch "leistungsfähige" betriebswirtschaftliche Einheiten oder gesellschaftliche Großorganisationen dar. Zur Gewährleistung der in einer demokratischen Gesellschaft wünschenswerten "Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild" (Mediengesetz 1981) und zur Herstellung der "vollen Freiheit der Medien" mit der Aussicht auf "freie Meinungsäußerung und Information" (Mediengesetz 1981) reicht es offenkundig nicht aus, die Medien vor staatlichen "Beschränkungen der Medienfreiheit" in Schutz zu nehmen. Wir halten es in der gegenwärtigen Situation der sogenannten "Medienlanschaft" für noch weitaus dringender geboten, die Medien vor der vollständigen Unterordnung ihrer Darbietungen unter Vermarktungsinteressen zu schützen, da die Vermarktung nach aller Erfahrung der letzten Jahrzehnte die Vernichtung von Öffentlichkeiten mit sich bringt und damit zu einer Bedrohung der konstruktiven, zivilisatorischen Aspekte von Staat und Politik schlechthin wird. Daß es nicht zielführend ist, durch staatliche Förderung jene Medien vor Vermarktungsinteressen zu "schützen", die diesen Vermarktungsinteressen ohnehin vollständig untergeordnet sind und durch ihre ungeheuer erfolgreiche Vermarktung zu einer ernsten Bedrohung der Medienvielfalt in diesem Land geworden sind, hat sich nicht nur am Fall "Mediaprint" hinreichend erwiesen. Auf den in diesem Licht offensichtlichen Widersinn der derzeitigen Regelung des Presseförderungsgesetzes wurde in der wissenschaftlichen Literatur wie in der politischen Diskussion zu diesem Thema bereits vielfach hingewiesen. Auch die Förderung "staatsbürgerlich bildender" Zeitschriften, wie sie derzeit im "Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik" geregelt ist, muß heute als zumindest unzeitgemäß, außerhalb jedes adäquaten Sachzusammenhangs stehend und der Bedeutung und Vielfalt der nicht täglich oder wöchentlich erscheinenden Presse völlig unangemessen bezeichnet werden. Darüber hinaus öffnet das "Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik" - wie die skandalösen Vorgänge im Förderungsjahr 1995 drastisch gezeigt haben - seiner Umkehrung in ein politisches Repressionsinstrument Tür und Tor. Die Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften findet für Politiker, die durch ihre Untätigkeit auf diesem Gebiet bereits seit vielen Jahren ihre Politikvergessenheit unter Beweis stellen, keinerlei Verständnis mehr. II. Forderungen im einzelnen:Die Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften fordert aus diesen Gründen eine Totalreform der Förderung gedruckter, periodisch erscheinender Medien. Die bestehenden, untauglichen Instrumente ("Bundesgesetz über die Förderung der Presse" sowie "Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik") sollen durch ein den heutigen Erfordernissen entsprechendes, neues Förderungsinstrument ersetzt werden.
Die Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften hofft, daß es gelingen möge, der gegenwärtigen destruktiven Dynamik von Markt und Staat gelegentlich Einhalt zu gebieten. |