zurück VAZ-Homepage vorwärts      

© Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften (VAZ)

powered by mediaweb.at
designed by Robert Zöchling

Die VAZ warnt die Teilnehmer am Rechtsverkehr vor einem bevorstehenden
Mißbrauch der Amtsgewalt
durch Angehörige der Österreichischen Volkspartei im Ministerrat.

Die ÖVP-Mitglieder der Bundesregierung stehen aufgrund der bisher bekannt gewordenen Tatsachen in dem Verdacht, einen Mißbrauch ihrer Amtsgewalt bei der Beschlußfassung über die Zuerkennung der Publizistikförderung 1996 vorzubereiten.

Die Publizistikförderung ist, wie die VAZ bereits anläßlich der analogen Vorgangsweise der ÖVP im vergangenen Jahr ausführte, gesetzlich geregelt und die Bundesregierung ist als Verwaltungsorgan des Bundes in ihrer Entscheidung an diese gesetzlichen Bestimmungen gebunden.

Die politischen Ansichten des Herrn Khol (Klubobmann der ÖVP) sind im Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik nicht als Kriterien vorgesehen. Die gesetzeskonforme Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen wurde bereits von einem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat vorgenommen.

Merksatz: Politische Willkür in der Vollziehung von Gesetzen ist ist durch Artikel 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes auch der Bundesregierung verboten.

Sollten sie den Absichten ihres Unterhändlers Andreas Khol folgen, so wäre bei der nächsten Ministerratssitzung zu erwarten, daß die ÖVP-Minister als Organe der Hoheitsverwaltung des Bundes ihre Befugnis, in Vollziehung eines Gesetzes Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbrauchen werden. Dies mit dem Vorsatz, dadurch die Zeitschriften akin, Die Alternative, an.schläge und ZOOM an ihren Rechten zu schädigen.

Dies wäre tatbildlich im Sinne des § 302 des Strafgesetzbuches und mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

Obzwar uns am Verbleib der unter Verdacht stehenden Personen in der Bundesregierung zutreffendenfalls nichts läge, würden wir uns doch eine andere Lösung des Problems wünschen.