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Zeitschriftenförderung: Briefwechsel 2

Republik Österreich
Bundeskanzleramt

GZ 610.020/0-V/4/96

An die
VAZ Vereinigung alternativer
Zeitungen und Zeitschriften
p.A. FORUM
Museumstraße 5
1070 Wien

Betrifft: Publizistikförderung II;
Schreiben betreffend die Ablehnung von
vier Zeitschriften im Jahre 1995


Sehr geehrter Herr Zöchling!

Zu Ihrem Schreiben vom 12. Dezember 1995 betreffend die Ablehnung von vier Ansuchen um Förderung gemäß dem Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 teilt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst mit, daß gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. die Verteilung der Förderungsmittel der Bundesregierung obliegt. Ein Beschluß der Bundesregierung bedarf der Einstimmigkeit und kommt daher nur zustande, wenn alle Mitglieder der Bundesregierung eine Förderung befürworten. Da dies bei vier Zeitschriften trotz einer auf Förderung lautenden Beiratsempfehlung nicht der Fall war, konnten diese im Jahre 1995 nicht in den Genuß einer Publizistikförderung kommen.

23. Jänner 1995
Für den Bundeskanzler:
KREUSCHITZ