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Zeitschriftenförderung: Briefwechsel 1

An die
Bundesregierung
z.H. des Bundeskanzlers

per Fax: 535 69 19
(1 Seite)

Wien, am 12.12.95

Publizistikförderung 1995

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Wie wir den Agenturmeldungen vom heutigen Tag entnehmen, wurde die Publizistikförderung 1995 vier vom Beirat zur Förderung empfohlenen Zeitschriften aus dem alternativen Bereich nicht zuerkannt. Laut Mitteilung der APA (APA289 5 II 0141 MI) geschah dies mit der Begründung, daß diese Publikationen "in ihrer Blattlinie keine eindeutige Abgrenzung zu Gewalt und Ablehnung von Gesetzesbruch" vorgesehen hätten.

Da das Erfordernis eines solchen Bekenntnisses "in der Blattlinie" (gemeint dürfte wohl die "grundlegende Richtung" gemäß §25 Abs.4 MedienG sein) in den Bestimmungen des "Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik" nicht vorgesehen ist, richten wir an die Bundesregierung die Frage, auf welche gesetzliche Grundlage sich ihre Entscheidung stützt. Wir ersuchen die Bundesregierung ferner, uns allenfalls nicht der zitierten Agenturmeldung entsprechende, dafür gesetzeskonforme Begründungen ihrer Entscheidung bekanntzugeben.

Wir erlauben uns, Sie um rasche Aufklärung zu ersuchen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Robert Zöchling
Schriftführer